Brandschutzhelferschulung

08.03.2017

In vielen Firmen und Betrieben sind von den Unfallversicherungen die Benennung von Brandschutzhelfern vorgeschrieben. 

Dazu benannt werden können Feuerwehrleute oder Mitarbeiter mit einer entsprechenden Schulung. 

Diese Schulung kann von Mitgliedern der Feuerwehren mit mindestens Gruppenführer Ausbildung durchgeführt werden.

Auch in Apotheken und Arztpraxen sind Brandschutzhelfer zu benennen. 

Für die Nonnenhorner Jakobusapotheke und die Arztpraxen von Dr. Gleixner und Dr. Huber hat die Feuerwehr Nonnenhorn für knapp 25 Mitarbeiterinnen diese Schulung nach Vorgaben der Unfallversicherungen übernommen. 

Ein interessanter Abend sowohl für Feuerwehr als auch Schulungsteilnehmer/Innen wie die Anwesenden nach Abschluss von Schulung und praktischer Übung verlauten ließen.

Ein herzliches Dankeschön von Seiten der Feuerwehr für das Interesse und die zahlreiche Teilnahme wie auch für die zugedachte finanzielle Unterstützung für den Abend.